Beiträge
wie und wann muss man bezahlen
Wenn Sie Vereinsmitglied in einer Abteilung sind, können Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus per Dauerauftrag oder per Sepa-Lastschriftmandat bezahlen.
Fälligkeit:
jährlicher Beitrag: 1. Feb. (Monate 1 - 12)
halbjährlicher Beitrag: 1. Feb. (Monate 1 - 6) und 1. Aug. (Monate 7 - 12)
vierteljährlicher Beitrag: 1. Feb. (Monate 1 - 3), 1.Mai (Monate 4 - 6),
1. Aug. (Monate 7 - 9) und 1. Nov. (Monate 10 - 12)
1. Aug. (Monate 7 - 9) und 1. Nov. (Monate 10 - 12)
Wenn Sie Kursteilnehmer, also Mitglied nur für den Kurszeitraum sind, müssen Sie die Kursgebühr im Voraus per Überweisung bezahlen oder uns ein Sepa-Lastschriftmandat erteilen. Der Lastschrifteinzug erfolgt dann in der ersten Woche des Monats, der auf den Kursbeginn folgt.
Auf welches Konto muss ich den Beitrag bezahlen
Beiträge überweisen Sie bitte mindestens vierteljährlich im Voraus auf unser Konto bei der Postbank Essen
SG Essen-Schönebeck
Postbank Essen:
IBAN: DE75 3601 0043 0035 5154 33
BIC: PBNKDEFF360
IBAN: DE75 3601 0043 0035 5154 33
BIC: PBNKDEFF360
Geben Sie bitte den Namen des Mitglieds im Verwendungszweck an!